Beitragsmodell beibehalten oder Gebührenmodell einführen?

Welchen Anteil hat das Trinkwasser an unseren jährlichen Pflichtausgaben?

Welche Kostenbeteiligungen müssen die Mehrpersonenhaushalte für die Wertsteigerungen der Grundstücksbesitzer leisten?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im letzten Panketal Bote hat eine Bürgerinitiative zu Unterschriften für ein Bürgerbegehren aufgerufen, das „eine vollständigen Finanzierung über Gebühren  anstrebt“.

Offensichtlich haben die Initiatoren inzwischen bemerkt, dass ein Bürgerbegehren bei Gemeindeabgaben überhaupt nicht stattfinden darf (s. Kommunalverfassung § 15 (3)). Deshalb werden nun für einen kommunalrechtlich unverbindlichen Einwohnerantrag Unterschriften gesammelt.

Falls genügend  Unterschriften gesammelt werden, wird sich die Gemeindevertretung das dritte Mal seit November 2012 mit dem Thema Trinkwasserfinanzierung befassen, denn in 2 bisherigen Abstimmungen wurde zunächst mit knapper und danach mit deutlicherer Mehrheit für die Beibehaltung des Beitragsmodells demokratisch abgestimmt. Die bei der ersten demokratischen Abstimmung unterlegenen Fraktionen LINKE und Bündnis Panketal haben in der im Dezembersitzung der Gemeindevertretung aus taktischen Gründen eine erneute Abstimmung beantragt um nach der Advents-und Weihnachtszeit ein Bürgerbegehren durchzuführen. So werden die kommunalrechtlichen Möglichkeiten direkter und repräsentativer Demokratie missbraucht.

Die folgenden Beispielrechnungen sollen die Ausgaben für Trinkwasser im Vergleich zu den anderen Pflichtausgaben aufzeigen (s. Grafik der Pflichtausgaben). Außerdem wird anhand der beiden Finanzierungsmodelle die soziale Gerechtigkeit beider Modelle bei unterschiedlicher Grundstücksgröße und unterschiedlicher Haushaltsgröße  aufgezeigt (s. Vergleichstabelle).

Die finanziellen Aufwendungen für sauberes Trinkwasser sind für den Ausbau und die Modernisierung der Trinkwasseranlagen erforderlich (u.a. Wasserwerk Zepernick, Druckerhöhungsstationen und Trinkwasserleitungen). Die finanziellen Aufwendungen für sauberes Trinkwasser  machen jedoch nur etwa 4% der Gesamtaufwendungen eines einzelnen  Arbeitnehmers im Jahr aus. Die anderen Finanzaufwendungen von ca. 3.500 € für Heizung, Strom, Abwasser, Abfall, Gebäudeversicherung und Grundsteuer sowie Mobilität machen jedoch mehr als 96 % aus.

Wenn man die Beiträge für Lohnsteuern, Gesundheits-, Pflege-und Rentenversicherung u.a. berücksichtigt, sind die Kosten für Trinkwasser sogar weniger als 1 %.

Balkendiagramm der  Pflichtzahlungen eines Arbeitnehmers in einem Einfamilienhaus in Panketal:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die grundsätzliche Frage ist ob sich die politischen Parteien um bestimmte Klientel oder um die Gesamtheit der Pflichtkosten der Bürgerinnen und Bürger kümmern sollten.

Beim Beitragsmodell muss ein Grundstücksbesitzer für ein 1.000 qm Grundstück einmalig 1.100 € bezahlen.

Für eine Jahreskarte ABC + Landkreisanteil müsste eine Person  die gleiche Summe von 1.100 € jedes Jahr bezahlen.

Beim Gebührenmodell wird die Trinkwasserinfrastruktur über die verbrauchte Trinkwassermenge bezahlt. Bei der Entscheidung müssen die unterschiedlichen  sozialen, finanziellen und Umweltwirkungen zwischen beiden Finanzierungsmodellen abgewogen werden u.a.:

1. Welchen finanziellen oder welchen solidarischen Anteil müssen Mehrpersonenhaushalte mit Kindern gegenüber Einpersonenhaushalten leisten?

2. Wie wird die gewünschte Wohnraumverdichtung im vorhandenen Siedlungsbereich gefördert –  gegenüber der Zersiedlung des Freiraumes?

In den Gebieten mit hohen Grundstückskosten ist oft die höhere Grundstücksausnutzung und Verdichtung mit Wohnraum und Gewerbe ökologisch sinnvoller als die Zersiedelung und weitere Siedlungsentwicklung im Natur-und Freiraum. Deshalb ist die Förderung von Entwicklungen an den Bahnhofsbereich in Röntgental und Zepernick durch Grundstücksteilungen und höhere Ausnutzung sinnvoller als neue Siedlungsentwicklung u.a. in der Kleinen Heide in Schwanebeck.

3. Wie werden zukünftige Generationen finanziell belastet?

4. Bei welchem Modell können Zinsen im Eigenbetrieb durch vorzeitige Ablösung gespart werden?

5. Angesichts der weltweiten Unwägbarkeiten im Finanzbereich sollte auch über die Berechenbarkeit der Gemeindefinanzen nachgedacht werden und Kreditfinanzierungen nach Möglichkeit vermieden werden.

In der Gemeinde Panketal sind die Wassergebühren aktuell mit 1,32 €/Kubikmeter (gegenüber Berlin mit 2,17 und der Gemeinde Rheinsberg mit 2,14 €) besonders  günstig.
Im gesamten Land Brandenburg haben nur 2 Gemeinden auf Gebührenfinanzierung  umgestellt.
Der Hauptgrund für die Gebührenfinanzierung in Rheinsberg ist die Entlastung der  zahlreichen Tourismusunternehmen. Die Trinkwassermengengebühr pro Kubikmeter Trinkwasser ist jedoch in Rheinsberg um 0,82 € höher als in Panketal.

Vergleichstabelle Beitrags-und Gebührenmodell im Kalkulationszeitraum von 20 Jahren

Haushalts- und Grundstücksgröße Beitragsmodell Gebührenmodell
1-Personenhaushalt
500 qm = 550 €
1.000 qm = 1.100 €
1.425 €
1.975 €
1.260 €
2-Personenhaushalt
500 qm
1.000 qm
2.300 €
2.850 €
2.520 €
3-Personenhaushalt
500 qm
1.000 qm
3.175 €
3.725 €
3.780 €
4-Personenhaushalt
500 qm
1.000 qm
4.050 €
4.600 €
5.040 €

Der grundsätzliche Unterschied beider Finanzierungsmodelle liegt in der Zahlungsverpflichtung für unterschiedliche Haushaltsgrößen und unterschiedliche Grundstücksgrößen.

Der Unterschied wird vor allem bei den beiden Extremwerten 1-Personenhaushalt und 4-Personenhaushalt deutlich.

Beim Beitragsmodell muss der 1-Personenhaushalt mit  1.000 qm Grundstücksbesitz im Kalkulationszeitraum von 20 Jahren fast 2.000 € bezahlen.
Beim Gebührenmodell muss dieser Grundstücksbesitzer nur 1.260 € bezahlen.

Beim Beitragsmodell muss der 4-Personenhaushalt des 500qm Grundstücks nur 4.050 € bezahlen.
Beim Gebührenmodell muss der 4-Personenhaushalt jedoch 5.040 € bezahlen.
Das wären für den 4-Personenhaushalt mit Kindern und hoher Lebenserwartung über 1.000 € mehr und 20% Mehrbelastungen im gesamten Kalkulationszeitraum.

Beim Gebührenmodell bezahlen die Mehrpersonenhaushalte ohne Grundstücksbesitz die Infrastrukturkosten und Werterhöhung der Grundstücksbesitzer in den Einpersonenhaushalten mit.

Das ist im höchsten Maße nicht gerecht und auch nicht sozial für eine familienfreundliche Kommune. Beim Beitragsmodell könnte der Eigenbetrieb außerdem erhebliche Zinsaufwendungen einsparen, weil bestehende Kredite teilweise getilgt werden können und neue Kredite nicht aufgenommen werden müssen.

Beim Gebührenmodell werden Mehrpersonenhaushalte über Gebühr belastet, die Zersiedlung im Freiraum gefördert und finanzielle Kreditverpflichtungen mit nicht absehbaren Risiken eingegangen und in die Zukunft verlagert.

Aus den o.g. Gründen haben sich die Fraktionen von CDU/FDP/Unabhängige und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen für die Beibehaltung des seit über 20 Jahren bewährten Beitragsmodells entschieden. Weitere Experimente in Zeiten weltweiter Finanzprobleme sind politisch nicht zu vertreten.

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